" 1. Auf den Erbenruf im Nachlass vom am tt.mm.jjjj verstorbenen E._____, geboren am tt.mm.jjjj, von Italien, wohnhaft gewesen am [...], 5000 Aarau, haben sich keine Erben gemeldet. 2. Der Erbenruf wird als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben. 3. Die Erbschaft des am tt.mm.jjjj verstorbenen E._____, geboren am tt.mm.jjjj, von Italien, wohnhaft gewesen am [...], 5000 Aarau, fällt gemäss Art. 555 Abs. 2 ZGB, unter Vorbehalt der Erbschaftsklage, an das Gemeinwesen. -3-