1.2. Mit Verfügungen vom 18. Mai 2021 eröffnete das Bezirksgericht Aarau, Präsidium des Zivilgerichts, die beiden Testamente des Erblassers vom 19. August 2015 und 10. November 2015. Das Bezirksgericht Aarau wies in diesen Verfügungen zudem darauf hin, dass die als Willensvollstrecker bestimmten Personen mit separatem Schreiben angefragt würden, ob sie das Mandat annehmen.