Dabei gilt es auch zu bedenken, dass im Herkunftsstaat aufgrund politischer oder sozialer Umwälzungen oder einer Naturkatastrophe von einem Tag auf den anderen Adoptionsverfahren mit einem Moratorium belegt und Dossiers blockiert werden können. Auch in der Adoptionsbroschüre "Adoption in der Schweiz" (Beilage 1 zur Stellungnahme des DVI; auch abrufbar unter https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/adoption.html) ist auf S. 22 und 25 ein entsprechender Hinweis angebracht (Vernehmlassung S. 2). Entsprechendes ist denn auch allgemein bekannt und musste auch den Beschwerdeführern bekannt gewesen sein.