10.3. Wie die Vorinstanz in ihrer Vernehmlassung vom 9. Februar 2024 vorgebracht hat, wurde und wird auch weiterhin bereits auf der Einstiegsseite der Homepage der Zentralen Bundesbehörde (https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/adoption.html) unter dem Titel "Internationale Adoption" darauf hingewiesen, dass es keine Garantie dafür gibt, dass ein Adoptionsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann. Dabei gilt es auch zu bedenken, dass im Herkunftsstaat aufgrund politischer oder sozialer Umwälzungen oder einer Naturkatastrophe von einem Tag auf den anderen Adoptionsverfahren mit einem Moratorium belegt und Dossiers blockiert werden können.