Es ist auch nicht angebracht, die Eignungsbescheinigung zu verlängern unter Abwarten der weiteren Entwicklung. Eine Weiterleitung der Eignungsbescheinigung an das IBESR, damit diese die Beschwerdeführer weiterhin auf ihrer Warteliste führen, wäre nicht sinnvoll, da die Schweiz keine Kindervorschläge annimmt und Ressourcen beim IBESR beansprucht würden, welche für die Kinder vor Ort benötigt werden. Dazu kommt, dass infolge der neusten Entwicklungen der politischen Unruhen infolge Bandenkriminalität, in Haiti ohnehin nicht in absehbarer Zeit von einer Besserung der dortigen Sicherheitslage auszugehen ist (vgl. E. 6.3.2 oben).