14 BV wird ein Anspruch auf Adoption in der Doktrin teilweise mit der Begründung infrage gestellt, bei der Adoption stehe das Kindeswohl im Vordergrund und nicht der Kinderwunsch der Eltern. Gemäss einem anderen Teil der Lehre trifft dies zwar zu, sei aber eine Frage der zulässigen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Adoption. Eine solche stehe sodann immer unter dem Vorbehalt, dass es dafür überhaupt einen Bedarf gebe. Die verfassungsmässigen Interessen der Eltern seien insofern mit denjenigen des Kindes zu harmonisieren. Dies schliesse einen grundrechtlichen Anspruch auf Adoption nicht aus.