9.2. 9.2.1. In der Doktrin ist umstritten, ob das Recht auf Gründung einer Familie im Sinne der Bundesverfassung und der EMRK allenfalls auch ein Recht auf Adoption beinhaltet. Traditionell wird dies vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bezüglich Art. 8 EMRK abgelehnt (ZIEGLER, Sexuelle Orientierung und schweizerische Rechtsordnung, AJP 2013, 649 ff., S. 655; siehe z.B. EGMR-Urteil Nr. 43546/02 vom 22. Januar 2008 i.S. E.B. gegen Frankreich, § 41). In Bezug auf Art. 14 BV wird ein Anspruch auf Adoption in der Doktrin teilweise mit der Begründung infrage gestellt, bei der Adoption stehe das Kindeswohl im Vordergrund und nicht der Kinderwunsch der Eltern.