Beschwerdebeilage 33 zeige sodann, dass Reisen nach Haiti durchaus möglich seien und blieben (Beschwerde S. 18). Mildere Massnahmen als die Verweigerung der Eignungsbescheinigung wären möglich gewesen mittels Weisungen im Hinblick auf die Sicherheitsvorkehrungen, mit Weisungen insofern, als nur Kinder, die schon lange im Heim seien und deren Herkunft geklärt sei, zur Vermittlung vorgeschlagen würden, usw. Die Nichtverlängerung der Eignungsbescheinigung führe dazu, dass ohne Not die gesamte Wartezeit auf den Kindervorschlag mit einem Strich weggewischt werde.