zeige auf, dass das IBESR auch im November 2023 durchaus handlungsfähig sei. Denn dem Memorandum sei zu entnehmen, dass die Vermittlungsstelle E._____ in Haiti weiterhin über die Bewilligung für Adoptionen verfüge und das IBESR eine vernünftige Lösung gewählt habe: Sämtliche laufenden Adoptionsverfahren könnten zu Ende gebracht werden, selbst wenn eine weitere Bewilligung der Adoptionsvermittlungsstelle nicht vorliege. Beschwerdebeilage 33 zeige sodann, dass Reisen nach Haiti durchaus möglich seien und blieben (Beschwerde S. 18).