Es ist sodann auch nicht ersichtlich, inwiefern das DVI gehalten gewesen wäre, weitere Sachverhaltsermittlungen anzustellen, zumal das DVI tatsächlich auch gewisse Ermittlungen und darauf basierende Feststellungen getätigt hat. So hat das DVI in seiner Verfügung etwa über den Sachverhalt der Weisung hinaus festgestellt, dass gemäss Medienmitteilungen des Bundes die Sicherheitskrise in Haiti andauere und der UNO-Sicherheitsrat die Entsendung von Polizeikräften durch Drittstaaten nach Haiti zufolge bestehend hoher Bandenkriminalität zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit autorisiert habe.