Entgegen den Ausführungen in der Beschwerde hat das BJ sodann auch hinreichende sachverhaltliche Abklärungen getroffen, hat es doch unter anderem das EDA, die kantonalen Zentralbehörden und die Vermittlungsstellen konsultiert und auch Berichte von NGOs und Medien sowie Informationen von anderen Ländern, die aus Haiti Kinder adoptieren oder adoptiert haben, berücksichtigt. Das BJ war sowohl mit der Schweizer Vertretung als auch mit dem IBESR in Kontakt. Die Vermittlungsstellen haben dem BJ auch Informationen von ihren Repräsentanten, die mit weiteren Institutionen (wie Kinderheimen) in Kontakt standen, gegeben.