Sodann besteht, wie ebenfalls in der Weisung (S. 3) zu Recht festgehalten wurde und auch seitens der Beschwerdeführer nicht substantiiert bestritten wird, aufgrund der derzeitigen Lage ein erhebliches Risiko für eine vollständige Blockade des Landes, was katastrophale Folgen für die Adoptivkinder hätte, die nicht zu ihren Familien in die Schweiz reisen könnten. Auch unter diesem Aspekt ist eine Einschränkung der Adoptionsverfahren angebracht. - 14 -