Dazu kommt, dass – wie auch in der Weisung (S. 3) festgehalten wurde – es im Sinne des Wohls der Kinder in Haiti ist, dass die haitianischen Behörden ihre verbleibenden Personalressourcen für die Kinder vor Ort einsetzen können anstelle für internationale Adoptionsverfahren, und namentlich auch auf Wiedervereinigungen und damit dem Erhalt der Familie hinarbeiten können. Es ist denn auch zu beachten, dass es sich bei vielen der Kinder in den Heimen in Haiti oftmals gerade nicht um Vollwaisen i.S.v. Kindern handelt, deren Eltern verstorben sind (https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/85088.pdf S. 24, m.w.H., zuletzt besucht am 9. April 2024).