_ vom 12. Oktober 2021 [Beschwerdebeilage 26]). Es liegt nahe, dass Mitarbeitende des IBESR kaum hinreichende Abklärungen treffen können bzw. Gewähr für ordnungsgemässe Adoptionsverfahren bieten können, wenn selbst der Arbeitsweg aufgrund der unsicheren Lage regelmässig nicht zu bewältigen ist. Es besteht mithin eine reelle Gefahr, dass die haitianische Behörde keine funktionierende Struktur mehr aufrecht erhalten kann, was dazu führt, dass nicht garantiert werden kann, dass die Verfahren nach Vorgaben des Haager Adoptionsübereinkommens durchgeführt werden.