Herkunfts- und Aufnahmestaat verfassen Berichte über ihre Erkenntnisse und tauschen diese aus, damit in beidseitigen, sogenannten Matchingentscheiden darüber entschieden werden kann, ob ein bestimmtes Kind von bestimmten zukünftigen Adoptiveltern adoptiert oder im Hinblick auf eine Adoption aufgenommen werden kann (URWYLER/CHERVAZ DRAMÉ, a.a.O., S. 520).