Die Weisung verweise bloss in allgemeiner Weise auf die schlechte Sicherheitslage, auf in der Regel sozio-politische Spannungen im Umfeld der allfälligen Wahlen, das Risiko für Schweizer Staatsangehörige und Kinder, den Entscheid aus Frankreich sowie allgemein auf die ethischen Risiken. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das IBESR (Institut du Bien-Etre Social et de Recherches) als zuständige Stelle in Haiti (neu) nicht mehr in der Lage wäre, den am Kindswohl orientierten Ablauf der Adoptionsverfahren zu kontrollieren, seien der Weisung nicht zu entnehmen (Beschwerde S. 14).