In aller Regel wird es sich dabei um Massnahmen handeln, welche in Absprache mit der zuständigen schweizerischen Vertretung erfolgen. Wesentlich sind dabei auch die Einschätzungen von Nichtregierungsorganisationen (wie etwa der UNICEF oder dem Internationalen Sozialdienst), der betroffenen Adoptionsvermittlungsstellen sowie anderer Aufnahmeländer.