2. Die Vorinstanz erwog, die Zentrale Behörde des Bundes im Bereich internationale Adoptionen berate die kantonalen Zentralen Behörden in rechtlichen Fragen und könne Weisungen oder Empfehlungen zur Koordination im Bereich der Adoption sowie Weisungen zum Schutz der Kinder und zur Verhinderung von Missbräuchen im Bereich der internationalen Adoption erlassen. Das Bundesamt für Justiz (nachfolgend "BJ") als Zentrale Behörde des Bundes habe am 1. Juni 2022 eine Weisung zu Adoptionsverfahren von Kindern aus Haiti erlassen.