" Die vorliegende Beschwerdesache sei bis zum Entscheid der Vorinstanz über das gleichentags eingereichte Härtefallgesuch zu sistieren und die vorliegende Beschwerdesache sei gegebenenfalls mit der Beschwerde gegen die Ablehnung des Härtefallgesuchs zu vereinigen." 3.2. In der Vernehmlassung vom 30. Januar 2024 beantragte das DVI, Abteilung Register und Personenstand, die Beschwerde sei unter Kostenfolgen zu Lasten der Beschwerdeführer vollumfänglich abzuweisen. 3.3. Mit Eingabe vom 9. Februar 2024 liessen sich die Beschwerdeführer erneut vernehmen. Das Obergericht zieht in Erwägung: