2. Die Verfahrenskosten von total Fr. 400.00 tragen die Ehegatten B._____ und A._____ unter solidarischer Haftung gemeinsam." 3. 3.1. Am 14. Dezember 2023 erhoben die Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde gegen diese ihnen am 18. November 2023 zugestellte Verfügung und stellten die folgenden Rechtsbegehren: