Nachlassvermögens gemäss dem öffentlichen Inventar vom 3. August 2023 auf mehrere Millionen Franken. Als Passivum wurde im angefochtenen Inventar einzig eine Schuld von weniger als einer Million Franken aufgenommen. Die für die Berufung erforderliche Streitwertgrenze von Fr. 10'000.00 ist damit offensichtlich erreicht.