" 1. Der Antrag der Gesuchstellerin 1 [C._____] auf Ergänzung und Berichtigung des öffentlichen Inventars wird abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 500.00 werden der Gesuchstellerin 1 auferlegt." Der Berufungskläger wurde im Rubrum dieses Entscheids als "Gesuchsteller 2" aufgeführt.