1. 1.1. Mit Eingabe vom 21. Oktober 2022 beantragte der Berufungskläger beim Bezirksgericht Aarau die Anordnung eines öffentlichen Inventars über den Nachlass von B._____, von Q._____, geboren am tt.mm.jjjj und verstorben am tt.mm.jjjj, zuletzt wohnhaft gewesen in Aarau. Das Begehren wurde vom Präsidenten des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Aarau mit Entscheid vom 28. Oktober 2022 abgewiesen.