3. Mit der Durchführung der Liquidation wird das Konkursamt Aargau, Amtsstelle Oberentfelden, beauftragt. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin. 4. Die Entscheidgebühr für die Eröffnungsverfügung der konkursamtlichen Liquidation von Fr. 200.00 wird dem Nachlass auferlegt." 3. Gegen diesen ihm am 3. September 2022 zugestellten Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. September 2022 (Postaufgabe: 12. September 2022) beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde. Das Obergericht zieht in Erwägung: