1.2. Mit an das Bezirksgericht Zofingen gerichteter Erklärung vom 5. Juli 2022 schlug der Beschwerdeführer die Erbschaft von B. aus. 2. Mit Entscheid vom 1. September 2022 erkannte das Bezirksgericht Zofingen, Präsidium des Zivilgerichts, das Folgende: " 1. Die am 5. Juli 2022 abgegebene Ausschlagungserklärung des Erben A., [...], wird protokolliert. 2. Über den Nachlass von B., geboren am tt.mm.jjjj, von Q., gestorben am tt.mm.jjjj, wohnhaft gewesen in R., mit Aufenthalt im […], S., wird am 1. September 2022, 10.00 Uhr, die konkursamtliche Liquidation eröffnet.