Dem hält der Beschwerdeführer im Wesentlichen wie bereits vor Vorinstanz entgegen, der Beschwerdegegner habe diverse Anfragen seit April 2022 nicht beantwortet. Trotz Anmerkung des Beschwerdegegners in seiner Stellungnahme vor Vorinstanz, sich innert weniger Tage bei den Erben zu melden und das Inventar bis ca. anfangs Juli zu erstellen, sei bis zur Einreichung der Beschwerde vor Obergericht weder ein Schreiben noch ein Telefonanruf eingegangen. Seit dem letzten Austausch seien 3.5 Monate verstrichen.