1. Der Beschwerdegegner wurde mit Testament vom 4. August 2021 durch die am [...]. November 2021 verstorbene Erblasserin C. zu ihrem Willensvollstrecker bestimmt. Dies wurde dem Beschwerdegegner vom Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Baden am 26. Januar 2022 mitgeteilt (Art. 517 Abs. 2 ZGB). Der Beschwerdeführer ist (eingesetzter) Erbe und Vermächtnisnehmer. 2. 2.1. Mit undatierter Eingabe (Posteingang: 30. Mai 2022) erhob der Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Baden Aufsichtsbeschwerde. 2.2. Mit Eingabe vom 13. Juni 2022 nahm der Beschwerdegegner zur Aufsichtsbeschwerde Stellung.