2. Mit an das Bezirksgericht Rheinfelden, Präsidium des Zivilgerichts, gerichteter Erklärung vom 17. April 2022 (Postaufgabe: 19. April 2022) schlug der Beschwerdeführer die Erbschaft der B. aus. 3. Die Gerichtspräsidentin von Rheinfelden erkannte am 27. April 2022: " 1. Die am 19. April 2022 (Postaufgabe) abgegebene Ausschlagungserklärung des Erben A. wird protokolliert. 2. Damit haben alle nächsten gesetzlichen und allenfalls eingesetzten Erben die Erbschaft ausgeschlagen, weshalb diese gemäss Art. 573 Abs. 1 ZGB konkursamtlich zu liquidieren ist.