2. Es sei ein aktualisierter Erbschein auszustellen, welcher den Gesuchsteller als Teil der Erbengemeinschaft des B. aufführt, und es seien die bestehenden Erbscheine einzuziehen; 3. Alles unter Kostenfolgen zu Lasten des Gesuchstellers." 2.2. Das Bezirksgericht Zurzach stellte die Gesuchseingabe an den Erben C. zur allfälligen Stellungnahme zu. 2.3. Mit Eingabe vom 11. Oktober 2021 stellte C. folgende Anträge: " Anträge A. Es sei das Verfahren SE.2021.290 / kr auf nachfolgende Verfahrensfragen zu beschränken: a. Wurde vom Gesuchsteller die korrekte Verfahrensart anbegehrt?