C. Eventualiter sei dem Erben C. für den Fall des Eintretens auf das Gesuch der Gesuchstellerin, eventualiter dessen Nichtabweisung aus verfahrenstechnischen Gründen, eine neue Frist von 20 Tagen anzusetzen, um materiell zum Gesuch Stellung zu nehmen. Rechtsbegehren 1. Es sei auf das Gesuch vom 6. September 2021 der Gesuchstellerin nicht einzutreten. 2. Eventualiter sei das Gesuch vom 6. September 2021 der Gesuchstellerin abzuweisen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt von zurzeit 7.7 %) zu Lasten der Gesuchstellerin."