2. Es sei ein aktualisierter Erbschein auszustellen, welcher die Gesuchstellerin als Teil der Erbengemeinschaft des B. aufführt, und es seien die bestehenden Erbscheine einzuziehen; 3. Alles unter Kostenfolgen zu Lasten der Gesuchstellerin." 2.2. Das Bezirksgericht Zurzach stellte die Gesuchseingabe an den Erben C. zur allfälligen Stellungnahme zu. 2.3. Mit Eingabe vom 11. Oktober 2021 stellte C. folgende Anträge: " Anträge A. Es sei das Verfahren SE.2021.291 / kr auf nachfolgende Verfahrensfragen zu beschränken: