2. Es wird festgestellt, dass alle nächsten Erben ausgeschlagen haben. Der Konkursrichter ist nach Rechtskraft dieser Verfügung zu benachrichtigen. 3. Die Entscheidgebühr für die Protokollierung der Ausschlagung von CHF 300.00 wird dem ausschlagenden Erben auferlegt." 3. 3.1. Mit Eingabe vom 28. November 2022 (Postaufgabe) erhob der Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Lenzburg Beschwerde gegen den ihm am 17. November 2022 zugestellten Entscheid. Das Bezirksgericht leitete diese Eingabe am 9. Dezember 2022 zuständigkeitshalber an das Obergericht des Kantons Aargau weiter.