4.2. Mit Schreiben vom 8. Oktober 2020 gab die Vorinstanz der Beschwerdeführerin im Rahmen des rechtlichen Gehörs Gelegenheit, sich zu diversen Punkten schriftlich zu äussern. Namentlich bat die Vorinstanz um Stellungnahme zur Eignungsabklärung im nigerianischen Adoptionsverfahren. Es erkundigte sich in diesem Zusammenhang u.a., ob ein Abklärungsbericht bzw. ein Sozialbericht vorliege.