Zwar erwähnt das Schreiben des Ministry of Sustainable Development and Social Welfare, dass eine Untersuchung der künftigen Adoptiveltern und des Kindes/der Kindsfamilie stattgefunden habe (act. 19). Inwiefern aber ein altersgerechter Einbezug von B. stattgefunden hat, und insbesondere, wie dessen Einstellung zur Adoption ist, ergibt sich aus den Akten nicht. 3.6. Zusammenfassend kann anhand der verfügbaren Informationen der ausländische Adoptionsentscheid nicht anerkannt werden, da die Überprüfung - 19 -