Wenn die Empfehlung die Adoption befürworte, werde ein Adoptionsausschuss eingesetzt, der die Gesuchsteller und alle beteiligten Parteien befrage (Ziff. 4). Nach Fertigstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen erscheine der Antragsteller vor dem Familiengericht zur "legalization" der Adoption (Ziff. 6). Ein Adoptionsbeschluss - 16 -