Die Behörde sei entsprechend zuversichtlich, dass die Beschwerdeführerin für B. sorgen könne (act. 19). Der Vertrauensanwalt der Schweizer Botschaft in Abuja bestätigte in seinem Bericht vom 28. Februar 2020, dass die ordnungsgemässen Schritte (Antragstellung, Untersuchung, Beratung durch den Sozialarbeiter, Befragung des Adoptierenden) eingehalten worden seien und keine Dokumente fehlen würden (act. 13).