Mit Schreiben vom 9. Dezember 2019 bestätigte das Ministry of Sustainable Development and Social Welfare "[o]n the strength of the thoroguh processes carried out", dass die Adoptionsverfügung ein authentisches Dokument sei, das Folge ihres Gesuchs und der Vorlage der von der Beschwerdeführerin erhaltenen Beweismittel war. Es seien folgende Schritte unternommen worden: 1. Adoptionsgesuch ("sibling adoption"); 2. Untersuchung der künftigen Adoptiveltern und des Kindes/der Kindsfamilie; 3. Beratung durch einen Sozialarbeiter; 4. Einladung zum Interview. Die Behörde sei entsprechend zuversichtlich, dass die Beschwerdeführerin für B. sorgen könne (act. 19).