Ob die Anerkennung eines ausländischen Adoptionsentscheides vor Einreise des Adoptivkindes deshalb verweigert werden kann, weil das Aufnahmeverfahren (inkl. Eignungsabklärung) gemäss AdoV nicht durchgeführt worden ist, bzw. ob durch ein solches Vorgehen der Ordre public verletzt würde, ist fraglich (bejahend etwa Urteil des Cour de Justice des Kantons - 14 - Genf ATA/164/2016 vom 23. Februar 2016 E. 12). Die Frage kann hier allerdings offenbleiben, da der nigerianische Entscheid, wie nachfolgend zu zeigen ist, wegen Verletzung des Ordre public-Vorbehalts ohnehin nicht anerkannt werden kann.