Bei einer Adoption ist das Wohl des Kindes in Anbetracht ihrer Folgen von grösster Bedeutung. Es muss daher sichergestellt werden, dass sich die ausländische Behörde bei der Prüfung der Adoptionsvoraussetzungen wirklich von diesem Grundsatz leiten liess, andernfalls davon auszugehen ist, dass die Adoption gegen den schweizerischen Ordre public verstösst.