Bei der Aufnahme eines fast 12-jährigen Kindes brauche es eine Abklärung der Lebenssituation vor Ort im Aufnahmestaat. Die Einbettung in ein Familiensystem mit einem respektierten Familienoberhaupt gebe eine Struktur, ermögliche Kontrolle und bedeute auch Sicherheit. Dagegen bedeute die Betreuung und das Tragen der Verantwortung durch eine Einzelperson in der Schweiz für das Kind eine radikale Umstellung. Soziokulturelle Faktoren könne man nur unter Einbezug einer abgeklärten Situation im Aufnahmestaat im Sinne des Kindeswohls in der Entscheidung berücksichtigen.