2004 vom 11. April 2005, E. 2.3.4 und AGVE 2004 106, S. 363 f., habe es für die Annahme, dass kein Verstoss gegen den Schweizerischen Ordre Public vorliege, zu genügen, wenn aufgrund der Akten ohne weiteres davon ausgegangen werden könne, dass eine Eignungsabklärung stattgefunden habe. Indem die angefochtene Verfügung unterstelle, die Eignungsabklärung der nigerianischen Behörden habe nicht alle für die Adoption wesentlichen Aspekte abgedeckt, und aus diesem Grund die Anerkennung ablehne, verlange sie damit eine gemäss Art. 27 Abs. 3 IPRG unzulässige, materielle Überprüfung des Entscheids der zuständigen nigerianischen Behörden.