2.2. 2.2.1. Mit Beschwerde bringt die Beschwerdeführerin vor, dass der Vertrauensanwalt der Schweizerischen Botschaft in seinem Bericht ausdrücklich bestätigt habe, dass sämtliche Schritte des nigerianischen Adoptionsverfahrens eingehalten worden seien, insbesondere auch eine Untersuchung erfolgt sei. Auch die zuständige Sozialbehörde, das Ministry of Sustainable Development and Social Welfare, habe mit Schreiben vom 9. Dezember 2019 an die Schweizer Botschaft ausdrücklich bestätigt, dass im Verfahren eine Abklärung sowohl des zukünftigen Adoptivelternteils als auch des zu adoptierenden Kindes durchgeführt worden sei.