Ein Affidavit of Change of Name (Eidesstattliche Erklärung über den Namenswechsel) und die Kopie der Publizierung in der nationalen Zeitung würden fehlen. In Anbetracht des Ausgangs des Anerkennungsverfahrens sei aber auf den Nachweis der Namensänderung verzichtet worden. Weiter befinde sich in den Akten ein Original der Geburtsurkunde vor der Adoption, ausgestellt am 21. November 2018. Daraus sei ersichtlich, dass die Geburt von B. erst am 21. November 2018 (mithin neun Jahre nach seiner Geburt) registriert worden sei. Der Name der Mutter, C., werde mit C. auch als Name des Vaters angegeben.