mehrere Fehler gemacht, weshalb der Überschuss und der – als Folge der [bestrittenen] alleinigen Obhut der Klägerin geschuldete – Unterhaltsbeitrag des Beklagten zu hoch ausgefallen sei. Zudem seien ihm durch das bisherige Verfahren erhebliche Anwaltskosten entstanden, welche in den Berechnungen des Eheschutzgerichts keine Berücksichtigung gefunden hätten und ihn finanziell zusätzlich belasten würden (Gesuch Rz. 11).