" 1. Es sei[..] Ziff. 3 […] des [angefochtenen Entscheids] aufzuheben und es sei die gemeinsame Tochter C._____ […] für die Dauer des Getrenntlebens unter die Obhut des Berufungsklägers zu stellen […]. 2. 2.1 Es sei Ziff. 7 […] des [angefochtenen Entscheids] aufzuheben und es sei die Berufungsbeklagte zu verpflichten, dem Berufungskläger an den Unterhalt der gemeinsamen Tochter C._____ monatlich vorschüssig folgende Beträge zu bezahlen, [zzgl. Kinder- und Unterhaltszulagen]: CHF 1'421.00 ab 1. Oktober 2025 – 28. Februar 2026 (nur Barunterhalt)