1. Mit Entscheid vom 22. Oktober 2025 stellte das Gerichtspräsidium Rheinfelden u.a. die gemeinsame Tochter der Parteien, C._____, geb. tt.mm.2022, unter die alleinige Obhut der Klägerin (Dispositiv-Ziff. 3) und verpflichtete den Beklagten, der Klägerin an den Unterhalt der Tochter C._____ monatliche Beiträge in der Höhe von Fr. 1'340.00 für Juli 2025, von Fr. 1'070.00 von August bis September 2025, von Fr. 1'340.00 von Oktober 2025 bis Februar 2026, von Fr. 1'100.00 von März bis April 2026 sowie von Fr. 1'200.00 ab Mai 2026 zu bezahlen (Dispositiv-Ziff. 7). Dieser Entscheid wurde dem Beklagten am 6. November 2025 in vollständig begründeter Fassung zugestellt.