Würden sich in der ersten Phase Zeichen einer Überforderung (oder gar Traumatisierung) von D._____ zeigen, könnten die involvierten Fachleute jederzeit eingreifen und der zuständigen Behörde eine Anpassung der Besuchsrechtsregelung empfehlen oder für die notwendige psychologische Unterstützung sorgen (vgl. für die Beiständin explizit Dispositiv-Ziffern 3 und 2.1. lit. f des Entscheids vom 6. Mai 2025).