6.3. Der Beklagte schliesst sich in seiner Stellungnahme den Ausführungen des Kindsvertreters an und verweist auf die Äusserungen der Kinder. D._____ Schilderung, an Besuchen bei der Mutter zusammen mit dieser und ihrem Stiefvater im Ehebett übernachten zu müssen, wobei der Stiefvater lediglich mit einer Unterhose bekleidet sei, sich die Mutter und der Stiefvater gegenseitig anfassen würden und sie morgens manchmal alleine mit "dem Mann" im Bett liege, sollte die Vorinstanz stark beunruhigen.