___ und D._____ besorgt zu sein und diese bei Bedarf zu organisieren. Auch hat die Beiständin nach Ablauf der ersten Phase dem Bezirksgericht Brugg einen Bericht einzureichen. Der Beklagte wurde unter Androhung der Straffolgen von Art. 292 StGB die Weisung erteilt, das Besuchsrecht aktiv umzusetzen und die Kinder auf die Besuche (physisch und psychisch) vorzubereiten. Schliesslich wurde der Beklagte darüber orientiert, dass er aufgrund der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht dazu berechtigt ist, den Wohnsitz der Kinder ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland zu verlegen.