2. Die Vertretung des Kindes kann Anträge stellen und Rechtsmittel einlegen, wenn es (unter anderem) um wichtige Fragen des persönlichen Verkehrs geht (Art. 300 lit. c ZPO). Die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg ordnete mit Verfügung vom 19. November 2024 eine Kindsvertretung für C._____ und D._____ an. Der Kindsvertreter verlangte fristgerecht die Ausfertigung des vollständigen Begründung des Entscheids vom 6. Mai 2025. Er ist zur Stellung des Gesuchs um Gewährung der aufschiebenden Wirkung befugt. Auf das Gesuch ist einzutreten.